Stimmrechte der Aktionäre

Anleger, die Aktien eines in Privatbesitz befindlichen Unternehmens halten, besitzen einen Teil des Unternehmens. Aktienbesitz gibt ihnen bestimmte Rechte. Bestimmungen in der Satzung oder Satzung einer privaten Kapitalgesellschaft und ihrer Satzung gewähren und regeln die Aktionärsrechte, einschließlich des Rechts, bei Unternehmensbeschlüssen abzustimmen. Diese Bestimmungen können zusammen mit den staatlichen Körperschaftsgesetzen das Stimmrecht der Aktionäre einschränken.

Grundrechte der Aktionäre

Im Allgemeinen haben die Aktionäre eines in Privatbesitz befindlichen Unternehmens das Recht, Unternehmensunterlagen einzusehen und Klagen gegen die leitenden Angestellten oder den Verwaltungsrat des Unternehmens wegen rechtswidriger Handlungen einzureichen. Wenn der Vorstand eines Unternehmens eine Dividendenausschüttung genehmigt, haben die Aktionäre das Recht, ihren Anteil an den Dividendenmitteln zu erhalten. Ebenso haben die Aktionäre bei Auflösung eines in Privatbesitz befindlichen Unternehmens das Recht auf ihren gerechten Anteil am Erlös aus der Liquidation des Unternehmensvermögens. Bestimmte Aktionäre haben auch Stimmrechte.

Wahlrecht

Die leitenden Angestellten und der Vorstand eines Unternehmens verwalten den täglichen Betrieb. Aktionäre haben kein Stimmrecht in grundlegenden Managementfragen. Sie üben ihr Eigentum aus, indem sie über wichtige Unternehmensfragen abstimmen. Auf Hauptversammlungen legt der Verwaltungsrat Beschlüsse zur Genehmigung der Aktionäre vor, die wichtige Angelegenheiten wie Änderungen der Satzung oder die Wahl von Direktoren betreffen. Aktionäre haben in der Regel eine Stimme pro Aktie. Die Satzung oder Satzung der Gesellschaft kann das Stimmrecht der Aktionäre einschränken oder verweigern. In vielen Kapitalgesellschaften haben Inhaber von Vorzugsaktien kein Stimmrecht.

Quorum

Die meisten Unternehmensstatuten erfordern ein Quorum auf einer Hauptversammlung, um eine Abstimmung abzuhalten. Ein Quorum wird in der Regel erreicht, wenn die anwesenden oder auf der Versammlung vertretenen Aktionäre mehr als die Hälfte der Aktien der Gesellschaft besitzen. Die Gesetze in einigen Staaten erlauben die Genehmigung eines Beschlusses ohne Quorum, wenn alle Aktionäre eine schriftliche Bestätigung einer Maßnahme vorlegen.

Wahlberechtigung

In den meisten Fällen ist nur ein Plattenbesitzer auf einer Aktionärsversammlung stimmberechtigt. In den Unternehmensunterlagen sind alle Inhaber von Aktien an einem Stichtag aufgeführt, der ein bestimmter Tag vor der Hauptversammlung ist. Aktionäre, die am Stichtag nicht im Datensatz aufgeführt sind, können nicht abstimmen.

Abstimmen

Sobald auf einer Hauptversammlung ein Quorum festgelegt wurde, kann die Aktionärsabstimmung fortgesetzt werden. Die Zustimmung zu einem Beschluss bedarf in der Regel nur der einfachen Mehrheit der Aktienstimmen. Bei einigen außergewöhnlichen Beschlüssen, wie beispielsweise bei einer Fusion oder Auflösung der Gesellschaft, kann ein höherer Stimmenanteil erforderlich sein. Aktionäre können durch einen Bevollmächtigten, einen von einem Aktionär zur Stimmabgabe des Aktionärs bevollmächtigten Vertreter, abstimmen.

Auswirkungen der Stimmrechte der Aktionäre

In einer großen, börsennotierten Aktiengesellschaft üben die Aktionäre ihren größten Einfluss durch Wahlen der Direktoren der Aktiengesellschaft aus. In vielen kleinen, in Privatbesitz befindlichen Unternehmen können Minderheitsaktionäre die Wahl der Direktoren jedoch häufig nicht beeinflussen. Die leitenden Angestellten und Direktoren dieser Unternehmen besitzen normalerweise große Aktienblöcke. In einigen Fällen besitzt eine Person einen beherrschenden Anteil an den Aktien des Unternehmens. Obwohl den Aktionären einer in Privatbesitz befindlichen Kapitalgesellschaft ihr Stimmrecht bei Wahlen oder Beschlussfassungen nicht verwehrt werden kann, haben ihre Stimmen möglicherweise nur geringe oder gar keine Auswirkungen auf wichtige Unternehmensthemen.


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